Hausordnung
1) Verhaltenskodex
Schulen sind Lern- und Lebensräume, in denen Schülerinnen und Schüler sich angenommen und sicher fühlen und in denen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer Begabungen unterstützt wird.
Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten gefördert und sollen bestärkt werden, für ihre Rechte auf körperliche und seelische Unversehrtheit einzutreten.
Alle am Schulleben Beteiligten, das sind Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sowie die Erziehungsberechtigten,
2) Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr, Einlass für die SchülerInnen ist ab 7:45 Uhr. Bei allfälligem Bedarf ab 7:00 (Betreuung erfolgt durch die Morgenaufsicht). SchülerInnen, die mit dem privaten Busdienst kommen, werden bereits ab 7:00 von den Stützkräften übernommen und von diesen beaufsichtigt. Die Klassen dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden. Turnschuhe sind keine Hausschuhe!
3) Die SchülerInnen sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und Schule mitzuhelfen, die Aufgaben der österreichischen Schule zu erfüllen und die Unterrichtsarbeit zu fördern, und die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen.
4) Geldbeträge und Wertgegenstände sind in der Klasse und in den Funktionsräumen, nicht aber in der Garderobe aufzubewahren. Das Hantieren am Eigentum anderer SchülerInnen ist verboten. Bei schuldhafter Schadensverursachung durch eine Schülerin, einen Schüler haften dessen/deren Erziehungsberechtigte für den Schaden.
5) Die Schule haftet nicht für verlorenes, gestohlenes und beschädigtes Eigentum.
6) Kleidungsstücke sind dem Ort und Zweck anzupassen. Keine sexistischen, rassistischen und diskriminierenden Aufschriften.
7) Während der Unterrichtszeit darf eine Schülerin, ein Schüler das Schulgebäude nur über schriftliches Ansuchen der Eltern und mit Erlaubnis der Schulleitung verlassen. Dies gilt auch für alle Schulveranstaltungen.
8) Bei verspätetem Eintreffen einer Schülerin, eines Schülers zum Unterricht ist von der Schülerin oder dem Schüler bzw. von den Erziehungsberechtigten der Grund für die Verspätung anzugeben.
9) Laut § 45 SCHUG haben die Erziehungsberechtigten die entschuldigte Abwesenheit eines Schülers wegen Krankheit oder sonstigen berechtigten Gründen unverzüglich, eine eingetretene Änderung von Personaldaten sowie einen Adresswechsel innerhalb von drei Tagen der Schulleitung zu melden.
10) Jede Schülerin, jeder Schüler ist grundsätzlich verpflichtet, Schulgebäude und Schuleinrichtung, Schulunterrichtsmittel und Schulbücher, die der Schule gehören, sorgsam zu behandeln. Bei Beschädigung aus schuldhaften Gründen durch eine Schülerin, einen Schüler besteht für die Erziehungsberechtigten Ersatzpflicht.
11) Ballspielen, Laufen, Raufen oder das Herumwerfen von Gegenständen in den Gängen/ Klassenräumen ist zu gefährlich und zu unterlassen.
12) Nach dem Unterricht/ NABE ist das Schulhaus unverzüglich zu verlassen.
13) Gegenstände, welche die Sicherheit und den geordneten Betrieb in der Schule stören, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Derartige Gegenstände sind dem Lehrer auf Verlangen zu übergeben. Abgenommene Gegenstände sind nach Beendigung des Unterrichts dem Schüler zurückzugeben, sofern es sich nicht um sicherheitsgefährdende Gegenstände handelt. Sicherheitsgefährdende Gegenstände dürfen nur dem Erziehungsberechtigten ausgefolgt werden.
14) Die Abwicklung von Tausch- und Kaufgeschäften zwischen Schülern ist grundsätzlich verboten.
15) Der Gebrauch von Handys sowie Video-, Bild- und Tonaufnahmen und deren Übertragung, ist während des Aufenthaltes in der Schule und bei Unterrichtsveranstaltungen verboten. Handys müssen ausgeschaltet und unaufgefordert, vor Unterrichtsbeginn, dem Lehrer abgegeben werden. Die entgegengenommenen Handys werden nach dem Unterricht/NABE den Kindern wieder ausgehändigt.
16) Die Anordnung eines Schulassistenten/ einer Schulassistentin, eines Erziehers/ einer Erzieherin oder eines Schulwartes gilt genauso wie die eines Lehrers/ einer Lehrerin.
17) Unterstützen Sie Ihre Kinder mit gesunder Jause und verzichten Sie auf koffein- oder stark zuckerhaltige Getränke!
Beschlossen im Schulforum, am 17.10.2024
Schulen sind Lern- und Lebensräume, in denen Schülerinnen und Schüler sich angenommen und sicher fühlen und in denen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer Begabungen unterstützt wird.
Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten gefördert und sollen bestärkt werden, für ihre Rechte auf körperliche und seelische Unversehrtheit einzutreten.
Alle am Schulleben Beteiligten, das sind Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sowie die Erziehungsberechtigten,
- verstehen sich als Mitglieder einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft,
- achten und respektieren die Persönlichkeit und Würde der anderen und
- pflegen einen von gegenseitiger Wertschätzung, von Respekt und wechselseitigem Vertrauen geprägten Umgang,
- gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um,
- respektieren die persönlichen Grenzen anderer und unterlassen verbale oder nonverbale Verhaltensweisen, die die Würde anderer verletzen,
- nehmen jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr und reagieren angemessen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler und
- unterbinden diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten in Wort, Schrift oder Tat.
2) Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr, Einlass für die SchülerInnen ist ab 7:45 Uhr. Bei allfälligem Bedarf ab 7:00 (Betreuung erfolgt durch die Morgenaufsicht). SchülerInnen, die mit dem privaten Busdienst kommen, werden bereits ab 7:00 von den Stützkräften übernommen und von diesen beaufsichtigt. Die Klassen dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden. Turnschuhe sind keine Hausschuhe!
3) Die SchülerInnen sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und Schule mitzuhelfen, die Aufgaben der österreichischen Schule zu erfüllen und die Unterrichtsarbeit zu fördern, und die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen.
4) Geldbeträge und Wertgegenstände sind in der Klasse und in den Funktionsräumen, nicht aber in der Garderobe aufzubewahren. Das Hantieren am Eigentum anderer SchülerInnen ist verboten. Bei schuldhafter Schadensverursachung durch eine Schülerin, einen Schüler haften dessen/deren Erziehungsberechtigte für den Schaden.
5) Die Schule haftet nicht für verlorenes, gestohlenes und beschädigtes Eigentum.
6) Kleidungsstücke sind dem Ort und Zweck anzupassen. Keine sexistischen, rassistischen und diskriminierenden Aufschriften.
7) Während der Unterrichtszeit darf eine Schülerin, ein Schüler das Schulgebäude nur über schriftliches Ansuchen der Eltern und mit Erlaubnis der Schulleitung verlassen. Dies gilt auch für alle Schulveranstaltungen.
8) Bei verspätetem Eintreffen einer Schülerin, eines Schülers zum Unterricht ist von der Schülerin oder dem Schüler bzw. von den Erziehungsberechtigten der Grund für die Verspätung anzugeben.
9) Laut § 45 SCHUG haben die Erziehungsberechtigten die entschuldigte Abwesenheit eines Schülers wegen Krankheit oder sonstigen berechtigten Gründen unverzüglich, eine eingetretene Änderung von Personaldaten sowie einen Adresswechsel innerhalb von drei Tagen der Schulleitung zu melden.
10) Jede Schülerin, jeder Schüler ist grundsätzlich verpflichtet, Schulgebäude und Schuleinrichtung, Schulunterrichtsmittel und Schulbücher, die der Schule gehören, sorgsam zu behandeln. Bei Beschädigung aus schuldhaften Gründen durch eine Schülerin, einen Schüler besteht für die Erziehungsberechtigten Ersatzpflicht.
11) Ballspielen, Laufen, Raufen oder das Herumwerfen von Gegenständen in den Gängen/ Klassenräumen ist zu gefährlich und zu unterlassen.
12) Nach dem Unterricht/ NABE ist das Schulhaus unverzüglich zu verlassen.
13) Gegenstände, welche die Sicherheit und den geordneten Betrieb in der Schule stören, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Derartige Gegenstände sind dem Lehrer auf Verlangen zu übergeben. Abgenommene Gegenstände sind nach Beendigung des Unterrichts dem Schüler zurückzugeben, sofern es sich nicht um sicherheitsgefährdende Gegenstände handelt. Sicherheitsgefährdende Gegenstände dürfen nur dem Erziehungsberechtigten ausgefolgt werden.
14) Die Abwicklung von Tausch- und Kaufgeschäften zwischen Schülern ist grundsätzlich verboten.
15) Der Gebrauch von Handys sowie Video-, Bild- und Tonaufnahmen und deren Übertragung, ist während des Aufenthaltes in der Schule und bei Unterrichtsveranstaltungen verboten. Handys müssen ausgeschaltet und unaufgefordert, vor Unterrichtsbeginn, dem Lehrer abgegeben werden. Die entgegengenommenen Handys werden nach dem Unterricht/NABE den Kindern wieder ausgehändigt.
16) Die Anordnung eines Schulassistenten/ einer Schulassistentin, eines Erziehers/ einer Erzieherin oder eines Schulwartes gilt genauso wie die eines Lehrers/ einer Lehrerin.
17) Unterstützen Sie Ihre Kinder mit gesunder Jause und verzichten Sie auf koffein- oder stark zuckerhaltige Getränke!
Beschlossen im Schulforum, am 17.10.2024
Das Schulhaus
Schulleben
Lernen und Gemeinschaft findet bei uns nicht nur in den Klassen statt. Über das Schuljahr verteilt gibt es immer wieder Unternehmungen, Ausflüge und Projekte - auch in der Nachmittagsbetreuung und bei der Berufsorientierung bieten wir unseren Schülerinnen und Schülern Raum für die persönliche Entwicklung.
NaBe - Nachmittagsbetreuung
Insgesamt 4 Gruppen, geleitet durch pädagogisches Fachpersonal, bilden die Nachmittagsbetreuung an der ASO2. Neben der täglichen Hausübungsbetreuung gibt es auch genug Raum und Zeit für Freizeit und Spiele.
Die NaBe-Zeiten: Mo-Do bis 16:05 Uhr und am Freitag bis 13:35 Uhr
Die NaBe-Zeiten: Mo-Do bis 16:05 Uhr und am Freitag bis 13:35 Uhr
Berufsorientierung
Ab der 9. Schulstufe bekommen unsere Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit ins Arbeitsleben zu schnuppern. Jedes Schuljahr finden zweimal Berufspraktische Tage statt. Es freut uns, dass wir in den letzten Jahren den Kontakt zu unterschiedlichsten Firmen und Institutionen ausbauen konnten. So gelingt es uns von Jahr zu Jahr, für nahezu jeden Schüler und jede Schülerin ein individuell passendes Praktikum auf die Beine zu stellen.